VERKAUFSBEDINGUNGEN
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Sofern der Kontext keine anderweitige Definition erfordert, haben in diesen Bedingungen die folgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: „Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, mit der das Unternehmen gemäß diesen Bedingungen Verträge abschließt; „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem Käufer gemäß diesen Bedingungen abgeschlossen wurde oder wird; „Waren“ bezeichnet die Artikel, Produkte und/oder Dinge (falls zutreffend), einschließlich Mustern und/oder Ersatzteilen, sofern dies relevant ist, und den Gegenstand des Vertrags.
- VERTRAGSGRUNDLAGE
2.1 Sofern keine anderweitige Erklärung erfolgt und solange dem Käufer keine Widerrufserklärung oder Änderungsanzeige übermittelt wird, gilt ein Angebot des Unternehmens für einen Zeitraum von sechzig Tagen ab dem in diesem aufgeführten Datum; danach erlischt es mit sofortiger Wirkung.
2.2 Dem Unternehmen übermittelte mündliche oder schriftliche Angebote werden als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und nicht als Angebote erachtet. Die Erteilung von Aufträgen durch den Käufer in schriftlicher oder mündlicher Form, unabhängig davon, ob das Unternehmen ein Angebot unterbreitet hat, stellt ein Angebot des Käufers dar und der Vertrag gilt nicht als abgeschlossen, es sei denn und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen den Käufer schriftlich über die Annahme seines Angebots benachrichtigt. Alle vom Käufer bei Händlern oder anderen Mitarbeitern oder Vertretern des Unternehmens erteilten Aufträge bedürfen einer schriftlichen Annahme durch das Unternehmen, wie oben beschrieben. Eine Annahme durch das Unternehmen umfasst die Annahme dieser Bedingungen, welche die Bedingungen des Vertrags bilden und unter Ausschluss von Geschäftsbedingungen gelten, die von oder im Auftrag des Käufers vorgelegt werden.
2.3 Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Geschäftsführer des Unternehmens die Befugnis haben, im Namen des Unternehmens Erklärungen, Garantien, Bedingungen oder Stellungnahmen abzugeben, die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind; entsprechend haben schriftliche oder mündliche Änderungen oder Ergänzungen oder Zustimmungen gemäß diesen Bedingungen keine Rechtskraft, bis sie von dem Unternehmen schriftlich angenommen und von einem Geschäftsführer des Unternehmens unterzeichnet wurden.
- INFORMATIONEN UND MUSTER
3.1 Der Käufer hat zu allen von ihm eingereichten Angeboten ausreichende Daten, Informationen und (falls relevant) Muster beizufügen, um es dem Unternehmen zu ermöglichen, den Auftrag unverzüglich zu erfüllen (sofern es zu einer Annahme des Angebots kommt).
3.2 Wird nach dem Datum eines durch das Unternehmen übermittelten Angebots festgestellt, dass vom Käufer eingereichte Daten, Informationen oder Muster, auf denen das Angebot des Unternehmens gegebenenfalls beruht, erheblich von der tatsächlichen Sachlage abweichen, so ist das Unternehmen berechtigt, sein Angebot so abzuändern, dass tatsächliche oder erwartete Kostensteigerungen darin berücksichtigt werden.
3.3 Alle vom Käufer übermittelten Muster werden auf alleiniges Risiko und Kosten des Käufers an das Unternehmen an die von dem Unternehmen genannte Anschrift geliefert.
3.4 Der Käufer sichert zu, dass alle Anweisungen bezüglich der Nutzung oder des Betriebs der Waren, die dem Käufer von dem Unternehmen übermittelt werden, an den Erstbesitzer/Erstnutzer weitergeleitet werden. Der Käufer haftet für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Nichterfüllung dieser Bedingung durch den Käufer ergeben.
3.5 Sofern in der jeweiligen Rechnung nicht anderweitig aufgeführt, sind Kisten, Container und/oder Verpackungsmaterialien nicht zurückzusenden und werden in Rechnung gestellt. Ist eine Rücksendung festgelegt, so werden alle entsprechenden Verpackungsmaterialien in Rechnung gestellt; es wird jedoch eine vollständige Gutschrift gewährt, wenn die Rückgabe der Verpackungsmaterialien innerhalb von dreißig Tagen nach der Lieferung der relevanten Waren in einem für das Unternehmen zufriedenstellenden Zustand frachtfrei an das Werk des Unternehmens erfolgt.
- LIEFERUNG UND VERFÜGBARKEIT
4.1 Alle vom Unternehmen für die Anlieferung von Waren genannten Zeiten oder Datumsangaben sind lediglich Schätzungen und das Unternehmen haftet nicht für das Versäumnis, solche Schätzungen einzuhalten; dies umfasst auch finanzielle oder sonstige sich mittelbar oder unmittelbar daraus ergebende Verluste. Ein solches Versäumnis berechtigt den Käufer nicht, alle oder Teile der Waren abzulehnen.
4.2 Bei auf der Grundlage von Beständen angebotenen Waren ist bis zur Annahme des Auftrags des Kunden der Zwischenverkauf vorbehalten.
4.3 Das Unternehmen liefert die Waren, sobald sie versandbereit sind, an die vom Käufer angegebene Adresse in Großbritannien oder, falls keine Lieferadresse angegeben ist, an die Adresse des Käufers auf dem Festland von Großbritannien geliefert, welche als Empfängeradresse für Korrespondenz und/oder für vorherige Warenlieferungen gemäß dem Vertrag gedient hat. Ist gemäß Verträgen eine Lieferung von Waren außerhalb des Festlands von Großbritannien vorgesehen, werden zusätzliche Kosten in Bezug auf Fracht und Versicherung in Rechnung gestellt. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung zu einem für das Unternehmen geeigneten Zeitpunkt. Die Liefermethode wird vom Unternehmen nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt. Unbeschadet der Bestimmung 9.2 dieses Dokuments werden Waren in der Regel vor dem Rechnungsdatum versendet.
4.4 Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Minderlieferungen oder Transportschäden von Waren, es sei denn, das Unternehmen und der Frachtführer werden innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich über den Anspruch des Käufers benachrichtigt. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Nichtlieferung, es sei denn, es wird innerhalb von zehn Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich über den Anspruch des Käufers benachrichtigt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese zeitlichen Fristen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, falls der betreffende Frachtführer die Bedingungen ändert, auf denen seine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen beruht.
4.5 Falls der Käufer nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Lieferung von Waren anzunehmen, ist das Unternehmen ohne weitere Mitteilung an den Käufer berechtigt, die Waren in seinen eigenen Räumlichkeiten zu lagern oder ihre Lagerung bei einem Dritten zu veranlassen; alle dem Unternehmen dadurch entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
- BESCHREIBUNG
Alle Spezifikationen, Zeichnungen oder sonstigen Angaben in Bezug auf die Waren, die im Zusammenhang mit oder in einem Angebot des Unternehmens übermittelt werden, sind, sofern keine anderweitige schriftliche Angabe vorliegt, lediglich ungefähre Angaben, und Spezifikationen, Beschreibungen, Gestaltungen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Angaben, die in Katalogen oder sonstigem Werbematerial des Unternehmens beinhaltet sind, dienen ausschließlich dem Zweck, einen allgemeinen Eindruck bezüglich der darin beschriebenen Waren zu vermitteln und sind nicht als Bestandteil des Vertrags zu werten. Entsprechend behält sich das Unternehmen das Recht vor, solche Spezifikationen, Beschreibungen, Gestaltungen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Angaben ohne Mitteilung an den Käufer zu ändern und die entsprechend geänderten Waren im Rahmen der Vertragserfüllung zu liefern; das Unternehmen trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung.
- LEISTUNG
6.1 Alle von dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Leistung der Waren oder den Kosten des Betriebs der Waren übermittelten Informationen (einschließlich, unter anderem, Zahlen) basieren auf den Erfahrungen des Unternehmens in dem betreffenden Bereich, und alle solchen Zahlen entsprechen den vom Unternehmen gemäß dieser Erfahrung erwarteten Testergebnissen; wenn diese Informationen nicht ausdrücklich in schriftlicher Form garantiert wurden, übernimmt das Unternehmen jedoch keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer, falls sich herausstellt, dass die Informationen unrichtig sind.
6.2 Sollte die Leistung der Waren nicht die Bedingungen einer vom Unternehmen ausgestellten schriftlichen Garantie erfüllen, gewährt der Käufer dem Unternehmen eine angemessene Frist und Gelegenheit, besagte Bedingungen zu erfüllen. Sollte das Unternehmen es nach dieser angemessenen Frist und Gelegenheit versäumt haben, besagte Bedingungen zu erfüllen, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag nur in Bezug auf diese Waren, welche die besagten Bedingungen nicht erfüllen, aufzukündigen.
6.3 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Kapazität und Leistung der Waren für den oder die vorgesehenen Zwecke ausreichen und geeignet sind und dass seine Arbeitsmethoden und alle Standorte, an denen die Installation und/oder der Betrieb der Waren erfolgen soll, für die Installation und den Betrieb der Waren sicher und geeignet sind und sowohl vor als auch nach dieser Installation und während dieses Betriebs allen relevanten Gesetzen entsprechen (einschließlich, unter anderem, Gesetzesvorschriften zur Sicherheit).
6.4 Stellt der Käufer Ausrüstungsgegenstände für die Installation und/oder den Betrieb der Waren oder als Hilfsmittel für oder für die Nutzung im Zusammenhang mit den Waren bei, so liegt es in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass der Einsatz solcher Gegenstände die Leistung der Waren nicht negativ beeinträchtigt.
6.5 Sind durch das Unternehmen Muster zur Verfügung zu stellen, so unternimmt das Unternehmen keine Tätigkeiten in Bezug auf den Hauptteil des Kundenauftrags, es sei denn, das Unternehmen erhält vom Käufer eine schriftliche Benachrichtigung, wonach die gelieferten Muster in allen Aspekten für den Käufer zufriedenstellend sind.
6.6 Der Käufer sichert zu, dass alle Anweisungen bezüglich der Nutzung oder des Betriebs der Waren, die dem Käufer von dem Unternehmen übermittelt werden, an den Erstbesitzer/Erstnutzer weitergeleitet werden. Der Käufer haftet für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Nichterfüllung dieser Bedingung durch den Käufer ergeben.
- STORNIERUNG
Gemäß Bedingung 6.2 kann der Käufer nach der Annahme des Auftrags des Käufers durch das Unternehmen wie oben beschrieben keine vollständige oder teilweise Stornierung vornehmen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens einzuholen und ohne die Bedingung einzuhalten, dem Unternehmen den Betrag oder die Beträge für alle Arbeiten, sämtlichen Zeitaufwand und Kosten des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden vollständig zu erstatten, zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne.
- PREIS
8.1 Alle vom Unternehmen angebotenen Preise verstehen sich ausschließlich MwSt. und entsprechen den zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden Handelsbedingungen. Mit Zustimmung des Käufers ist das Unternehmen berechtigt, jederzeit bis zum Rechnungsdatum oder Zeitpunkt der Versendung (je nach Fall) den dem Käufer angebotenen Preis zu ändern. Stimmt der Käufer einer solchen Änderung nicht zu, können beide Vertragsparteien den Vertrag stornieren.
8.2 Wenn dem Unternehmen wegen eines Fehlers oder einer Auslassung in den Anweisungen des Käufers oder aufgrund von zusätzlichen vom Käufer erteilten Anweisungen oder Wunsch des Käufers nach besonderen Prüfungen der Waren oder Änderungen der Spezifikation oder der Gestaltung oder nach sonstigen Änderungen der Waren oder bei Nichtannahme des Lieferung durch den Käufer gemäß diesen Bedingungen zusätzliche Kosten entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, jederzeit bis zum Rechnungsdatum den dem Käufer angebotenen Preis zu ändern.
- ZAHLUNGSTERMIN
9.1 Der Käufer hat die vollständigen Zahlungen spätestens am Ende des auf den Monat, in dem das Datum auf der Rechnung des Unternehmens fällt, folgenden Monats vorzunehmen; das Unternehmen kann dem Käufer jedoch nach eigenem Ermessen einen auf der Rechnung vermerkten Nachlass für vorzeitige Zahlung gewähren. Nach Ermessen des Unternehmens können in Bezug auf Gelder, die nach diesem Zeitpunkt ausstehend sind, Zinsen in Höhe von 2 % oberhalb des jeweiligen Basiszinssatzes der Banken des Unternehmens täglich berechnet werden, bis die Zahlung tatsächlich erfolgt; zudem wird ein in der Rechnung oder anderweitig vermerktes Skonto dem Käufer nicht gewährt. Nach Wahl des Unternehmens können solche Skonti jederzeit verweigert werden, wenn der Käufer in Bezug auf Rechnungen des Unternehmens im Rückstand ist.
9.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Bedingung 9.1 dieses Dokument behält sich das Unternehmen das Recht vor, die vollständige oder teilweise Begleichung von Rechnung als Bedingung für den Versand oder die Lieferung von Waren zu verlangen.
9.3 Wird eine Zahlung in Raten vereinbart, führt eine Verzögerung oder Nichterfüllung des Käufers bei der Zahlung einer Rate zur sofortigen Fälligkeit aller verbleibenden Raten; zudem werden entsprechend Bedingung 9.1. Zinsen mit sofortiger Wirkung bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung in Rechnung gestellt.
9.4 Versäumt es der Kunde, Zahlungen gemäß den Bedingungen des Vertrags vorzunehmen, so ist das Unternehmen neben fälligen Zinsen und unbeschadet sonstiger dem Unternehmen zustehender Rechte berechtigt, dem Kunden alle angemessenen Summen (einschließlich unter anderem Rechtskosten zzgl. darauf und auf sonstige Kosten anfallender MwSt.) in Rechnung zu stellen, die dem Unternehmen bei der Eintreibung oder versuchten Eintreibung ausstehender Beträge entstanden sind.
- STREITIGKEITEN UND VERRECHNUNG
Sämtliche Haftung des Unternehmens gemäß dem Vertrag unterliegt der ordnungsgemäßen Einhaltung und Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, die in diesen Bedingungen aufgeführt sind; der Käufer ist gemäß diesen Bedingungen nicht berechtigt, Zahlungen einzubehalten oder zu verzögern oder Verrechnungsrechte jeglicher Art, unabhängig von ihrer Grundlage, auszuüben, die ihm ansonsten zustehen würden.
- RISIKO UND EIGENTUM
11.1 Das Verlust- und Beschädigungsrisiko bezüglich der Waren geht in Bezug auf die Waren, die für eine Lieferung an den Kunden versendet werden, bei ihrer Lieferung gemäß Bedingung 4 an den Kunden über.
11.2 Unbeschadet des Risikoübergangs gilt Folgendes bis zur vollständigen Zahlung an das Unternehmen in Bezug auf alle Waren und in Bezug auf alle sonstigen Waren, die vom Unternehmen gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen geliefert wurden oder zu liefern sind, und in Bezug auf alle vom Unternehmen erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen;
(a) Das Eigentumsrecht und Ansprüche an allen Waren verbleiben beim Unternehmen;
(b) Sollte der Käufer die Waren oder Teile davon in ein neues Produkt oder Produkte umwandeln, unabhängig davon, ob diese Umwandlung die Kombination mit anderen Waren oder Dingen umfasst und unabhängig von den Verhältnissen, so erfolgt eine solche Umwandlung durch den Käufer ausschließlich als Beauftragter des Unternehmens und dem Unternehmen steht das uneingeschränkte rechtliche und wirtschaftliche Eigentumsrecht an derartigen neuen Produkten zu;
(c) Der Käufer lagert die Waren und alle solchen neuen Produkte gesondert von allen anderen Waren und Produkten und auf eine Weise, auf welche sie ohne Weiteres als Eigentum des Unternehmens erkannt werden können;
(d) Gemäß Punkt (e) und Punkt (f) unten steht es dem Käufer frei, die Waren oder solche neuen Produkte oder Produkte im Rahmen seines üblichen Geschäftsverlaufs zu verkaufen; in diesem Falle stehen die Verkaufserlöse dem Unternehmen zu und der Käufer hat daher dem Unternehmen bei Aufforderung darüber Rechenschaft abzulegen, unter der Voraussetzung, dass der Käufer nicht befugt ist, einen Verkaufsvertrag im Namen des Unternehmens abzuschließen, und dass alle solchen Verkaufsverträge entsprechend im Namen des Käufers abgeschlossen werden;
(e) Das Unternehmen kann jederzeit die Verkaufsbefugnis des Käufers gemäß Punkt (d) oben mit einer schriftlichen Benachrichtigung an den Käufer widerrufen, wenn der Käufer mit der Zahlung von Summen jeglicher Art, die er dem Unternehmen (in Bezug auf die Waren oder andere Waren, die vom Unternehmen geliefert wurden, oder erbrachte Dienstleistungen, unabhängig davon, ob dies gemäß dem Vertrag erfolgt, durch das Unternehmen durchgeführt wird oder auf sonstiger Grundlage) schuldet, für mehr als sieben Tage in Verzug ist, oder wenn ein Wechsel, Scheck oder ein sonstiges übertragbares Handelspapier, das vom Käufer zugunsten des Unternehmens gezeichnet oder angenommen wurde, bei Vorlage zur Zahlung nicht anerkannt wird, oder, wenn das Unternehmen nach gutem Glauben Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat;
(f) Die Verkaufsbefugnis des Käufers gemäß Punkt (d) oben erlischt automatisch, wenn ein Zwangs-, Insolvenz- oder Vermögensverwalter bezüglich der Vermögenswerte oder des Unternehmens des Käufers ernannt oder dies beantragt wird, oder wenn zulasten des Käufers eine Auflösung angeordnet wird oder ein Antrag auf eine freiwillige Vereinbarung [„proposal for voluntary arrangement“] (gemäß dem Insolvency Act 1986 [Insolvenzgesetz]) eingereicht wird oder wenn der Käufer eine Versammlung mit Gläubigern einberuft oder mit diesen eine Vereinbarung oder einen Vergleich eingeht oder ein Konkursvergehen verübt;
(g) Bei Außerkrafttreten der Verkaufsbefugnis des Käufers gemäß Punkt (e) oder (f) oben stellt der Käufer die Waren und alle solchen neuen Produkte oder Produkte dem Unternehmen zur Verfügung und das Unternehmen ist berechtigt, sich unter Anwendung der hierfür erforderlichen Gewalt Zutritt zu den Räumlichkeiten des Käufers zum Zwecke der Entnahme der Waren und aller solchen neuen Produkte oder Produkte aus den Räumlichkeiten zu verschaffen.
Erfolgt die Zahlung per Wechsel, Scheck oder mit sonstigen übertragbaren Handelspapieren, gilt, dass das Unternehmen für die Zwecke dieser Klausel keine Zahlung erhalten hat, bis der Wechsel, Scheck oder das sonstige übertragbare Handelspapier bei Vorlage zur Zahlung anerkannt wurde, ungeachtet der Tatsache, dass das Unternehmen es übertragen und im Anschluss den Gegenwert erhalten hat.
- KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG
Unbeschadet dem Unternehmen gemäß dem Vertrag oder auf sonstiger Grundlage zustehender Rechte ist das Unternehmen, bei schriftlicher Benachrichtigung an den Käufer bezüglich der Absicht des Unternehmens, in einem der folgenden Fälle berechtigt, den Vertrag und/oder einen anderen Vertrag mit dem Käufer vollständig oder teilweise zu kündigen oder die Erfüllung der gesamten oder teilweisen Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag auszusetzen:
(a) wenn eine Summe, die der Käufer dem Unternehmen schuldet, unabhängig von der Grundlage, nach dem Fälligkeitsdatum nicht gezahlt ist;
(b) wenn der Käufer sich weigert, eine Lieferung von Waren gemäß den Bedingungen des Vertrags oder an anderen Waren gemäß den Bedingungen eines anderen Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Käufer anzunehmen;
(c) wenn der Käufer ein Konkursvergehen gemäß Absatz 11.2 (f) oben verübt;
(d) wenn der Käufer einen solchen Verstoß gegen einen Vertrag mit dem Unternehmen begeht;
(e) wenn der Käufer sich weigert, Sicherheiten für Zielkäufe gemäß den untenstehenden Bestimmungen zu leisten;
(f) Das Unternehmen bestimmt nach einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer gemäß dem alleinigen Ermessen des Unternehmens, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht zufriedenstellend ist.
Das Unternehmen ist für den gesamten Zeitraum, in dem das Ereignis oder die dazu führende Nichterfüllung nicht zur ordnungsgemäßen Zufriedenheit des Unternehmens eingestellt oder behoben worden ist, berechtigt, seine Rechte auf Kündigung oder Aussetzung auszuüben, und im Falle einer solchen Aussetzung ist das Unternehmen berechtigt, als Bedingung für die Wiederaufnahme der Vertragserfüllung Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, welche es für die Zahlung von bereits oder künftig fälligen Summen festlegt.
- 13 MANGELHAFTE WAREN
13.1 Das Unternehmen behebt einen Mangel, der sich, bei Maschinen, innerhalb von zwölf Monaten und, bei Teilen, innerhalb von sechs Monaten nach dem Lieferdatum an den Erstbesitzer/Erstnutzer im Rahmen des üblichen Gebrauchs der Waren ergibt und ausschließlich auf mangelhafte Gestaltung (es sei denn, die Lieferung erfolgt durch oder im Auftrag des Käufers), Materialien oder Verarbeitung zurückzuführen ist, durch Erstattung des vollständigen oder teilweisen Preises (und, falls relevant, in Form eines Abzugs von einem Teil des Preises, der noch nicht bezahlt wurde) oder, nach Wahl des Unternehmens, durch Reparatur oder Ersatz, unter der Voraussetzung, dass:
(a) der Kunde dem Unternehmen innerhalb von achtundzwanzig Tagen nach Entdeckung des Mangels innerhalb der oben aufgeführten Zeiträume eine schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Mangel zukommen lässt;
(b) alle angeblich mangelhaften Waren auf Aufforderung des Unternehmens auf Risiko und Kosten des Käufers unverzüglich an das Unternehmen zur Prüfung zurückgesendet werden und das Unternehmen die Waren gemäß seiner begründeten Auffassung ausschließlich aufgrund von mangelhafter Gestaltung, Materialien oder Verarbeitung, wie oben aufgeführt, als mangelhaft anerkennt;
(c) weder der Käufer noch eine andere Person, Firma oder Gesellschaft versucht hat, einen Mangel zu beheben, bevor die betreffenden Waren dem Unternehmen zur Prüfung zurückgeschickt wurden;
(d) die betreffenden Waren ordnungsgemäß und im Einklang mit den Empfehlungen des Unternehmens gewartet und gepflegt und nur mit vom Unternehmen hergestellten oder empfohlenen Teilen, Komponenten oder Zubehörteilen montiert wurden;
(e) wenn ein solcher Mangel auf Fehler von Teilen, Komponenten, Zubehörteilen oder sonstigen Gegenständen der Waren, die nicht vom Unternehmen angefertigt wurden, zurückzuführen ist, der Käufer gegenüber dem Unternehmen ausschließlich Anspruch auf Rechtsbehelfe hat, welche das Unternehmen gegenüber den betreffenden Herstellern oder Lieferanten durchsetzen kann;
(f) in Ermangelung von gemäß dieser Bedingung innerhalb des erwähnten Zeitraums von achtundzwanzig Tagen vorgebrachten Ansprüchen die Waren für vertragsgemäß und in jeglicher Hinsicht zufriedenstellend erachtet werden;
(g) unbeschadet sonstiger Bestimmungen in diesen Bedingungen, keine Bedingungen, Garantien oder Erklärungen, abgesehen von Garantien bezüglich des Eigentumsrechts, vom dem Unternehmen in Bezug auf Waren, die zu Demonstrationszwecken oder zu sonstigen Zwecken verwendet wurden, abgegeben werden.
13.2 Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf die Erstattung des Preises oder die Reparatur oder den Ersatz der Waren, wie oben aufgeführt, und unterliegt der Einhaltung der Bestimmungen des oben aufgeführten Teils dieser Bedingung durch den Käufer. Neben dieser Erstattung, dem Ersatz oder der Reparatur trifft das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Beauftragten keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer oder Dritten aufgrund von Verletzungen, Verlusten oder Schäden jeglicher Art und unabhängig von ihrer Entstehung und unabhängig davon, ob es sich um direkte, Folge- oder besondere Schäden handelt, einschließlich unter anderem entgangener Gewinne, Verletzungen, Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben;
(a) Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter (es sei denn, diese Fahrlässigkeit führt zum Tode oder zu Personenschäden);
(b) Erfüllung oder Nichterfüllung oder Verstoß des Unternehmens gegen seine ausdrücklichen oder implizierten Verpflichtungen gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag;
(c) die Anlieferung, Montage, Reparatur und/oder Wartung von Waren;
(d) Mängel der Waren;
(e) vom Unternehmen oder in seinem Auftrag abgegebene Ratschläge oder Erklärungen bezüglich der Art, Qualität, Spezifikation, Gestaltung, Leistung, Nutzung oder Montage von Waren.
13.3 Die Bedingungen ersetzen alle Bedingungen, Garantien, Erklärungen, Aussagen, Haftpflichten und sonstigen Bedingungen jeglicher Art, die gemäß Gewohnheitsrecht, geltenden Gesetzen oder auf sonstiger Grundlage impliziert werden; entsprechend sind diese auszuschließen und das Unternehmen hat dem Käufer gegenüber keine Verpflichtung aus unerlaubten Handlungen oder auf der Grundlage von Verträgen (und unabhängig davon, ob gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag), mit Ausnahme der ausdrücklichen in diesen Bedingungen oder in einem anderen ausdrücklich in schriftlicher Form in den Vertrag aufgenommen Dokumenten aufgeführten Bedingungen. Entsprechend liegt es in der Verantwortung des Käufers, sich gegen sämtliche sich aus seiner Nutzung der Waren ergebende Haftung zu versichern.
13.4 Nach bestem Wissen und Gewissen des Unternehmens, und in Ermangelung entsprechender Verfahrensregeln, sind die Gestaltungen und Produkte des Unternehmens, wenn sie ordnungsgemäß verwendet werden, im Einklang mit den Anforderungen des Health and Safety at Work Act 1974 [Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz] und allen Änderungen oder Neufassungen dieses Gesetzes und allen gemäß diesem erlassenen Vorschriften; Zusätze oder Abänderungen solcher Gestaltungen oder Produkte, die sich aus den Anforderungen des Gesetzes ergeben, werden dem Käufer jedoch als Zusatzkosten in Rechnung gestellt und das Unternehmen unterliegt keiner Haftung für das Versäumnis, gesetzliche, behördliche, kommunale oder sonstige Anforderungen einzuhalten, welche die Konstruktion, Montage oder den Betrieb der Waren oder anderer von dem Unternehmen gelieferter Waren betreffen, oder bezüglich der Einholung erforderlicher Zustimmungen.
- 14. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Der Käufer informiert das Unternehmen unverzüglich in schriftlicher Form über alle gegen den Käufer erhobenen Ansprüche oder eingereichten Klagen wegen der Verletzung geistiger Eigentumsrechte jeglicher Art oder wegen der unbefugten Nutzung vertraulicher Informationen oder des Kennzeichenmissbrauchs im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Waren, und dem Unternehmen steht es frei, Verhandlungen für die Beilegung solcher Ansprüche zu führen und/oder Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus ergeben, zu leiten, ohne jegliche Verpflichtung oder Verantwortung dem Käufer gegenüber; ausgenommen hiervon ist, wenn entschieden oder vereinbart wird, dass es zu einer Verletzung oder unbefugten Nutzung oder zum Kennzeichenmissbrauch gekommen ist, die Gewährung von Gutschriften für die Waren, welche den Anspruch oder die Klage verursachen, oder, nach Wahl des Unternehmens, die Vornahme von Änderungen an diesen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Ursache des Anspruchs zu beheben. Der Käufer stellt dem Unternehmen im angemessenen Umfang kostenlos Einrichtungen und Unterstützung zur Verfügung, welche das Unternehmen verlangt, um in der Lage zu sein, solche Ansprüche oder Klagen zu prüfen und zu leiten. Werden Waren vom Unternehmen gemäß einer vom Käufer bereitgestellten Gestaltung oder Spezifikation gefertigt und an den Käufer verkauft, hält der Käufer das Unternehmen im Zusammenhang mit solchen Waren in Bezug auf alle Klagen, Ansprüche, Kosten und Forderungen schadlos, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen aufgrund von Verletzungen von Patenten oder Urheberrechten oder unbefugter Verwendung vertraulicher Informationen oder wegen Kennzeichenmissbrauchs, unabhängig davon, ob tatsächlich oder angeblich, ergeben.
- 15 ALLGEMEINES
15.1 Der Käufer ist für die Sicherstellung der Einhaltung aller für den Vertrag geltenden gesetzlichen, behördlichen, kommunalen oder sonstigen Anforderungen verantwortlich. Die Erfüllung aller Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dem Vertrag unterliegt der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen einholt.
15.2 Das Unternehmen haftet nicht für das Versäumnis oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dem Vertrag, die sich vollständig oder teilweise aufgrund von Faktoren außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Unternehmens ergeben, einschließlich unter anderem Mangel an Rohstoffen, Komponenten oder Dienstleistungen, Naturkatastrophen, Kriegen, nationalen Notständen, Gesetzen oder Vorschriften eines beliebigen Landes, Arbeitskämpfen, inneren Unruhen, Bränden, Stürmen oder Überschwemmungen.
15.3 Das Versäumnis oder die Verzögerung des Unternehmens, seine Rechte gemäß dem Vertrag auszuüben, stellt keinen Verzicht hierauf dar, und eine einzelne oder teilweise Ausübung solcher Rechte verhindert nicht eine sonstige oder weitere Ausübung dieser. Ein Verzicht des Unternehmens auf Rechtsbehelfe bei Verstößen des Käufers gegen seine Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag beeinträchtigt nicht die dem Unternehmen im Falle weiterer oder zusätzlicher Verstöße zustehenden Rechte.
15.4 Der Vertrag ist an die Person des Käufers gebunden; dieser darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens den Vertrag oder Rechte daraus nicht abtreten.
15.5 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens sind keine Waren zu exportieren und der Käufer lässt keinen Export der Waren zu.
15.6 Wurden Teillieferungen vereinbart, so gilt jede Teillieferung als gesonderter und eigener Vertrag und ein Versäumnis des Unternehmens in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht, in Bezug auf andere Teillieferungen Zahlungen einzubehalten oder zu verweigern.
15.7 Alle in diesen Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen sind als gesonderte Verpflichtungen zu behandeln und sind als solche unbeschadet der Nichtdurchsetzbarkeit anderer Verpflichtungen gesondert durchsetzbar.
15.8 Alle gemäß dem Vertrag zu überreichenden schriftlichen Mitteilungen sind per Fernschreiben oder Einschreiben an den eingetragenen Sitz der empfangenden Vertragspartei oder an eine andere schriftlich zu diesem Zweck mitgeteilte Adresse zu übermitteln und gelten, bei Fernschreiben, zum Zeitpunkt der Übertragung, und, bei einem Brief wie oben beschrieben, im gewöhnlichen Postlauf als erhalten. Zum Nachweis der Zustellung genügt es, zu belegen, dass das Fernschreiben gesendet oder dass der Umschlag, in welchem die Mitteilung enthalten ist, ordnungsgemäß adressiert, gestempelt und bei der Post aufgegeben wurde (je nach Fall).
15.9 Der Vertrag unterliegt englischem Recht und wird gemäß diesem ausgelegt.
- 16 DATENSCHUTZ
16.1 Sofern der Käufer personenbezogene Daten gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag dem Unternehmen gegenüber offenlegt, übermittelt oder auf sonstige Weise zur Verfügung stellt („geteilte personenbezogene Daten“), garantiert der Käufer, dass er: (a) im jeweils erforderlichen Umfang den betroffenen Personen ordnungsgemäße Mitteilungen übermittelt und von diesen gültige Einverständniserklärungen erhalten hat, damit der Käufer und/oder seine Dienstleister oder Beauftragten die geteilten personenbezogenen Datum im Zusammenhang mit diesem Vertrag und gemäß Beschreibung in der Online-Datenschutzerklärung des Unternehmens verarbeiten können, einschließlich unter anderem des Versands von Direktwerbung an betroffene Personen. Auf Anfrage übermittelt der Käufer dem Unternehmen Aufzeichnungen zu allen eingeholten Einverständniserklärungen und der Käufer benachrichtigt das Unternehmen schriftlich innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Käufer von den betroffenen Personen einen Einspruch oder Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich unter anderem für Direktwerbung, erhalten hat; und (b) weder durch Handlungen noch durch Unterlassungen Verstöße des Unternehmens gegen anwendbare Datenschutzgesetze, an betroffene Personen gesendete Mitteilungen oder von diesen eingeholte Einwilligungen verursacht, die sich aus der Verarbeitung geteilter personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.